Nach Meinung eines Sachgebietsleiters der Ausländerbehörde des Landkreises Neumarkt (Bayern), Lothar Kraus, müssen im Ausland rechtsgültig geschlossene Vielehen von Einwanderern in Deutschland anerkannt werden. Konkret geht es um den Fall eines Irakers der 2015/16 samt seiner zwei Ehefrauen und 13 Kinder nach Deutschland kam und als Flüchtling anerkannt wurde. Dass die Doppelehe nach dem Bürgerlichen
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